Die Organe

Der Zweckverband Landeswasserversorgung handelt durch seine Organe. Diese sind die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat, der Verbandsvorsitzende und die Geschäftsleitung.

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung kommt einmal jährlich zusammen. Die 106 Verbandsmitglieder werden für die Vertretung in der Verbandsversammlung in drei Gruppen eingeteilt. Gruppe I entsendet zehn Vertreter je Verbandsmitglied, Gruppe II vier Vertreter je Verbandsmitglied und  Gruppe III entsendet zwei Vertreter je Verbandmitglied. Zur Gruppe I gehören Stadtkreise mit einer Einwohnerzahl von mehr als 500.000 und sonstige Verbandsmitglieder, die einen solchen Stadtkreis überwiegend mit Wasser versorgen. Gruppe II bilden sonstige Stadtkreise, Große Kreisstädte und sonstige Verbandsmitglieder, die eine solche Stadt überwiegend mit Wasser versorgen. Gruppe III besteht aus den weiteren Verbandsmitgliedern.

Übersicht Verbandsmitglieder

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern und je fünf weiteren Mitgliedern aus jeder Gruppe. Das Land Baden-Württemberg kann bis zu vier beratende Vertreter, die Fassungsgemeinden können zusätzlich einen Vertreter mit beratender Stimme in den Verwaltungsrat entsenden. Der Verwaltungsrat tritt zweimal jährlich zusammen. Er trifft Entscheidungen, die nicht der Verbandsversammlung, dem Verbandsvorsitzenden oder der Geschäftsleitung vorbehalten sind und bereitet auch Empfehlungsbeschlüsse für die Verbandsversammlung vor.

Übersicht Verwaltungsrat