Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Landeswasserversorgung ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.lw-online.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist trotz der folgenden Unvereinbarkeiten ganz überwiegend mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG.     

  • Barrierefreiheit von Dokumenten
    Die verlinkten PDF-Dateien sind überwiegend barrierefrei und als solche gekennzeichnet. Mache PDF-Dateien sind aus technischen Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei zu gestalten, sie sind ebenfalls als solche gekennzeichnet. Es ist nicht immer möglich, vor allem alte Dateien nachträglich barrierefrei zu machen.

Die Landeswasserversorgung wird ihre Webseite regelmäßig auf Barrierefreiheit überprüfen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.06.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einem Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
 


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsangeboten unserer Seite www.lw-online auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Zweckverband Landeswasserversorgung
Abteilung S1
Schützenstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 2175-0
E-Mail: lw@remove-this.lw-online.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an den Zweckverband Landeswasserversorgung wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Zweckverband Landeswasserversorgung nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@remove-this.bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.