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Trassenfreihaltung zum Schutz der Trinkwasserleitungen

Das Fernleitungsnetz der Landeswasserversorgung erstreckt sich von den Wassergewinnungsgebieten der Schwäbischen Alb im Raum Ulm und Heidenheim über eine Länge von knapp 800 Kilometer in Richtung Ellwangen, Kirchheim unter Teck und Schwäbisch Gmünd bis in den Mittleren Neckarraum. 

Die Leitungen mit einem Durchmesser von bis zu 1,50 Metern sind tief im Boden verlegt. Um sie vor Belastungen, Bewuchs und Wurzelwerk zu schützen, müssen die Trassen freigehalten werden. Auch Bauwerke sind auf den Leitungen nicht erlaubt, da die Leitungen im normalen Betrieb und in besonderen Fällen, wie bei Reparaturarbeiten, begangen und befahren werden müssen.

Daher wird bereits bei der Leitungsverlegung mit den Grundstückseigentümern vereinbart, dass die Trassen in einem angemessenen Schutzstreifen freizuhalten sind. Diese Vereinbarungen haben sich mehr als 100 Jahre lang bewährt, sie gewährleisten den sicheren Betrieb der Trinkwasserversorgung für drei Millionen Menschen im Land.

 

Leitung im Wald
Für den sicheren Anlagenbetrieb müssen die Trassen der Trinkwasserfernleitungen frei bleiben.
Trassenfreihaltung
Trassenfreihaltung
Luftbild Leitungstrasse
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