
Seit nunmehr 50 Jahren ist die Landeswasserversorgung ein selbstständiger, kommunaler Zweckverband, dem die Aufgabe übertragen wurde, für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Trinkwasser bereitzustellen. Im Jahr 1965 wurde der im Gründungsgesetz erteilte Auftrag erfüllt, diese Aufgabe in die Hände der Kommunen zu legen. Etwas länger, nämlich 53 Jahre lang zuvor, war die Landeswasserversorgung ein staatliches Unternehmen, gegründet im Jahr 1912 von König Wilhelm II. von Württemberg. Er setzte den mutigen und zukunftsweisenden Plan des „Königlichen Bauamtes für das öffentliche Wasserversorgungswesen" aus dem Jahr 1909 für eine erste großräumige Trinkwasserversorgung in Württemberg in die Praxis um.
Seit 24. März 1965 sind die Verbandsmitglieder nicht nur Kunden, sondern gleichzeitig auch Eigentümer der Landeswasserversorgung. Damit ging der Wunsch der Städte und Gemeinden in Erfüllung, sich aus der Abhängigkeit vom Land zu lösen. Eine Verbandssatzung regelt seit dieser Zeit alle elementaren Aufgaben und Belange. Dazu zählen die Verbandsmitglieder und ihre Bezugsrechte, von denen der jeweilige Besitzanteil am Verband und die jeweilige Stimmenzahl bei Abstimmungen im Verband abhängen; weiterhin die Organisation des Verbandes, die Gremien und deren Zusammensetzung und die wirtschaftliche Führung. Eine Wasserabgabeordnung regelt die wesentlichen Aspekte der Wasserlieferung, der Trinkwasserqualität und der technischen Anlagen.


Zur Gründung des Zweckverbandes schrieb die Heidenheimer Neue Presse in ihrer Ausgabe vom 2. Juni 1965: „Landeswasserversorgung in Regie der Gemeinden übergegangen, Innenminister Dr. Filbinger übergibt sein „Lieblingskind"; Niederstotzingen erlebte gestern einen Tag von geschichtlicher Bedeutung in der Kommunalpolitik. Diesen Ausdruck gebrauchte Innenminister Dr. Filbinger, als er in einer Feierstunde im 1917 fertiggestellten Förderwerk der Landeswasserversorgung diese bisher staatliche Einrichtung an den inzwischen gegründeten „kommunalen Zweckverband Landeswasserversorgung" übergab. Der Innenminister bekannte, dass er dieses „Lieblingskind" nicht ganz leichten Herzens aus der Hand gebe. Bevor er zusammen mit dem Verbandsvorsitzenden, dem Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Klett, unter dem gleißenden Licht der Fernseh- und Wochenschaukameras den Übergabevertrag unterzeichnete, legte der Innenminister der neuen Institution ganz besonders die Sorge um die Fassungsgemeinden ans Herz."


Das wichtigste Gremium der LW ist die Verbandsversammlung; sie umfasst alle Mitglieder mit ihren Stimmrechten, hier werden die wesentlichen Beschlüsse gefasst, sie tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Die Verbandsmitglieder sind drei Gruppen zugeteilt. Die Gruppe I umfasst die Stadtkreise mit mehr als 500 000 Einwohnern, die Gruppe II die sonstigen Stadtkreise und große Kreisstädte und die Gruppe III die weiteren Verbandsmitglieder, also alle kleineren Städte und Gemeinden im Versorgungsgebiet. Die Verbandsversammlung wird von einem Verbandsvorsitzenden geleitet. Er und seine beiden Stellvertreter vertreten die jeweiligen Interessen der drei Gruppen. Ein Verwaltungsrat berät zwei Mal jährlich die wesentlichen Belange des Unternehmens, ein technischer und ein kaufmännischer Geschäftsführer bilden die LW-Geschäftsleitung.
Angesichts der engen Verknüpfung von Nutzern und Kapitalgebern spielt die Gewinnerzielung im Zweckverband keine Rolle, denn die Gewinne aus dem Wasserpreis würden von den Kommunen bezahlt, in deren Kassen sie am Jahresende wieder zurückfließen. Somit werden die Wasserpreise auf Basis der Selbstkosten kalkuliert – ein spürbarer Preisvorteil für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihr Trinkwasser von der Landeswasserversorgung beziehen. Aktuell berechnet die LW ihren Mitgliedern einen Preis von 53 Cent je Kubikmeter Trinkwasser.