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Untersuchungen zu PFAS und TFA

08.07.2025

Grenz- und Leitwert wird bei den Chemikalien weit unterschritten. Das Trinkwasser der Landeswasserversorgung kann bedenkenlos getrunken werden.

PFAS ist die Abkürzung für „per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen“. Dies sind vom Menschen hergestellte Chemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in vielen Alltagsprodukten verwendet werden. Einige dieser Stoffe sind stabil und äußerst langlebig. Sie stehen im Verdacht, gesundheitlich bedenklich zu sein.

Die Landeswasserversorgung (LW) untersucht das Trinkwasser bereits seit 2010 regelmäßig auf PFAS. Mit der neuen Trinkwasserverordnung von 2023 wurden erstmals verbindliche Grenzwerte eingeführt. Für PFAS-20, eine Gruppe von 20 ausgewählten PFAS-Verbindungen, gilt ab Januar 2026 ein Grenzwert von 100 Nanogramm je Liter. Für PFAS-4, eine kleinere Gruppe von vier besonders gut untersuchten und als gesundheitlich bedenklich eingestuften PFAS, nämlich PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS, gilt ab Januar 2028 ein noch strengerer Grenzwert von 20 Nanogramm je Liter. Beide Grenzwerte beziehen sich auf die Summenkonzentration der jeweiligen Stoffe und dienen dem vorsorglichen Gesundheitsschutz. Einzelne Positivbefunde bewegen sich im Bereich der Bestimmungsgrenze von 1 Nanogramm je Liter, also weit unterhalb der Grenzwerte.

Trifluoracetat bzw. TFA ist sehr gut wasserlöslich, mobil und biologisch schwer abbaubar. Im Gegensatz zu PFAS reichert es sich kaum im Körper an. Es ist eine Abbauverbindung, die aus bestimmten Kältemitteln entstehen kann. Zudem ist es auch ein Abbauprodukt von Pflanzenschutzmitteln und eine Industriechemikalie. Chemisch betrachtet gehört TFA zu den PFAS. Regulativ wird es jedoch separat betrachtet, da es sich deutlich anders verhält und andere Risiken aufweist.

Für TFA hat das Umweltbundesamt einen toxikologisch begründeten Leitwert von 60 Mikrogramm je Liter festgelegt. Das Trinkwasser der Landeswasserversorgung weist TFA-Konzentrationen von etwa 1 Mikrogramm je Liter auf, also weit unterhalb des Leitwertes.

Fazit: Das Trinkwasser der LW erfüllt jederzeit und bei weitem die gesetzlichen Vorgaben für PFAS und liegt auch beim Leitwert für TFA deutlich unter dem festgelegten Wert. Es kann weiterhin bedenkenlos getrunken und verwendet werden.

Weitere Informationen über die Landeswasserversorgung (LW)

Drei Millionen Menschen leben im Verteilungsgebiet der Landeswasserversorgung. Jährlich liefert die Landeswasserversorgung etwa 100 Millionen Kubikmeter Trinkwasser an rund 250 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg – darunter Aalen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd, Göppingen, Esslingen, Stuttgart, Ludwigsburg und Ulm – sowie an einige Gemeinden in Bayern. Das Trinkwasser entstammt den Grundwasservorkommen der Schwäbischen Alb in der Region zwischen Ulm und Heidenheim. Ein Teil des Wassers wird der Donau entnommen und im Wasserwerk Langenau in einem mehrstufigen Verfahren zu Trinkwasser bester Qualität aufbereitet.

Ansprechpartner

Michael Simon
Pressesprecher
Telefon: 0711 2175-1327
Mobil: 0171 2178166
E-Mail: presse@lw-online.de

Anne Tenzer
stv. Pressesprecherin
Telefon: 0711 21751316
Mobil: 0160 96995092
E-Mail: presse@lw-online.de

Schützenstraße 4 · 70182 Stuttgart · www.lw-online.de

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