Der Klimawandel entfaltet sich für die Wasserversorger zu einem immer größeren Problem. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) prognostiziert für den Zeitraum 2036 bis 2065 gegenüber dem Referenzzeitraum 1991 bis 2020 eine landesweit und flächendeckend sinkende Grundwasserneubildung. Im Wassergewinnungsbereich des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW), wird in Trockenzeiten eine um 15 Prozent geringere Grundwasserneubildung erwartet, im Versorgungsgebiet der LW liegt das vorausgesagte Minus bei 25 Prozent. Das bedeutet, dass die Eigenwasservorkommen der Kommunen unter Druck geraten und schätzungsweise rund 90 Millionen Kubikmeter von Gruppen- und Fernwasserversorgern wie der LW aufgefangen werden müssen. Auch die bisher veröffentlichten Ergebnisse des Masterplans Wasserversorgung Baden-Württemberg verdeutlichen, dass viele Kommunen noch kein Rezept haben, wie sie ihre Trinkwasserversorgung bis 2050 klimaresilienter aufstellen.
Während das Grundwasserdargebot auf dem absteigenden Ast ist, wächst die Bevölkerung in Baden-Württemberg seit vielen Jahrzehnten kontinuierlich an. Seit 1990 ist die Einwohnerzahl um 1,9 Millionen Menschen auf insgesamt 11,4 Millionen gestiegen – und könnte weiter wachsen.
Herausforderung Spitzenbedarfszeiten im Sommer
Im Jahresmittel sieht sich die LW nach wie vor gut aufgestellt. Doch wenn es in den Sommermonaten über Wochen heiß und trocken wird, wächst der Wasserbedarf sprungartig an. Für diese Spitzenverbrauchszeiten will und muss die Landeswasserversorgung Vorsorge treffen, um sicherzustellen, dass die drei Millionen Einwohner in 250 Städten und Gemeinden im Versorgungsgebiet nicht plötzlich auf dem Trockenen sitzen. Für das Jahr 2030 erwartet die LW Spitzenbereitstellungskapazitäten von 5.880 Litern pro Sekunde. Zum jetzigen Stand kann der Zweckverband 5.250 L/s liefern.
Wie ist diese Lücke zu schließen? Es ist ein Zusammenspiel aus vielen einzelnen Maßnahmen. Zunächst setzt die LW bei ihren Verbandsmitgliedern an und schafft mit einer neuen Abrechnung Anreize, Wasser zu sparen. Dank der Software „Flowchief“ können die Kommunen tageweise nachvollziehen, wie viel sie von ihrem Bezugsrecht bereits ausgeschöpft haben. Benötigt eine Kommune mehr Trinkwasser, als vertraglich vereinbart und kalkuliert ist, kostet eine Bezugsrechtsüberschreitung ab Januar 2027 deutlich mehr als bislang. Dieser Mechanismus schafft Wassersparanreize und stärkt das Solidaritätsprinzip im Zweckverband, weil es die gut haushaltenden Verbandsmitglieder schützt.
Neue Wasserressourcen erschließen
Neben dem Wassersparen gilt es auch, neue Ressourcen zu erschließen. Im Jahr 2025 konnte die LW eine Einigung mit den Stadtwerken Heidenheim erzielen, um zukünftig an dem sehr ergiebigen Grundwasserkörper Heidenheimer Alb-Brenzquellen zu partizipieren. Und von rund 80 Millionen Kubikmetern, die jährlich Richtung Blautopf strömen, das sind rund 2.400 Liter pro Sekunde, können aus den Brunnen in Blaubeuren-Gerhausen bis zu 600 L/s gewonnen werden. Die Stadt Blaubeuren steht dem Vorhaben der LW grundsätzlich offen gegenüber, aus der Wasserfassung Gerhausen Trinkwasser in einer Größenordnung von 250 L/s zu fördern. Derzeit sondieren die Parteien die Konditionen.
Ausbau der Donauwasserfilteranlage
Einen weiteren Hebel will die LW im eigenen Wasserwerk umlegen: Neben dem Grundwasservorkommen im Donauried wird im Wasserwerk Langenau in einem mehrstufigen Verfahren Rohwasser aus der Donau zu Trinkwasser bester Qualität aufbereitet. Bislang begrenzte die Donauwasserfilteranlage mit ihren zehn Filtern den Maximaldurchsatz. Durch den Bau von drei zusätzlichen Filtern kann die Wasserentnahme aus der Donau erhöht und das bestehende Wasserrecht von 2.300 L/s vollständig ausgenutzt werden. Rund 250 L/s können so mehr aufbereitet werden. Das Bauprojekt im Wasserwerk soll bis 2029 abgeschlossen sein.
Appell an die Kommunen: Wasserversorgung ist Partner-Arbeit
Die LW unternimmt alles, was in ihrer Macht steht, um die Trinkwasserfernversorgung in Baden-Württemberg zukunftssicher zu machen und den Kommunen ein verlässlicher Partner zu sein. Beispielsweise arbeitet die LW mit der Bodenseewasserversorgung daran, landesweite Verbundlösungen auszubauen – für den Fall, dass ein System mal an den Rand der Belastbarkeit stoßen sollte. Gleichzeitig appelliert der Zweckverband an alle Verbandsmitglieder und auch an die Kommunen außerhalb des Versorgungsgebiets, sich nicht allein auf die Fernwasserversorgung zu verlassen.
Der vorhin erwähnte Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg hat bei vielen Kommunen erstmalig für Sensibilität gesorgt, die Wasserversorgung auf ein zweites Standbein zu stellen, beispielsweise durch die Reaktivierung eigener Quellen oder die Anschließung an einen regionalen Gruppenversorger. Von Bedeutung ist dabei auch, dass in vielen Ortsnetzen durch Lecks in den Leitungen bis zu 30 Prozent der Wassermenge verlorengeht. Zu viel! Zum Vergleich: Das rund 780 Kilometer lange Rohrnetz der LW ist weitestgehend dicht. Die LW unterstützt Verbandsmitglieder beim Erhalt oder der Reaktivierung der Eigenwasservorkommen und gewährleistet in 40 technischen Betriebsführungen den sicheren Betrieb auf kommunaler Ebene.
Gesetzliche Anpassungen sind zwingend notwendig
Klargestellt werden muss: Die Resilienz der Wasserversorgung gegenüber dem Klimawandel und Bedrohungslagen ist eine Aufgabe, die von den Kommunen, dem Land und dem Bund gemeinsam getragen werden muss. Im Vordergrund steht der Aufbau redundanter Strukturen, der sichere Wasserversorger der Zukunft ist ein Zweibeiner. Zum Aufbau regionaler und überregionaler Strukturen müssen Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes bereitgestellt werden.
Darüber hinaus muss die Ertüchtigung der Wasserversorgungsinfrastruktur zwingend durch Bürokratieabbau unterstützt werden. Die LW fordert, dass die Erneuerung kritischer Infrastrukturen genehmigungsfrei möglich werden und Genehmigungsverfahren von Neubaumaßnahmen drastisch zu verschlanken sind. Insbesondere überbordende Forderungen der Naturschutzverwaltung lähmen wichtige Bauprojekte. Außerdem wünscht sich die LW, dass Wasserrechte für die öffentliche Wasserversorgung unbefristet erteilt werden, um die endlosen, aufwendigen und häufig sinnlosen Wasserrechtsverfahren zu vermeiden. Hier muss der Bund zeitnah die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Dieser Artikel ist erschienen in KOPO – kommunalpolitische Blätter 03 | 2026.