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Grundwasserschutz geht uns alle an

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Grundwasserschutz geht uns alle an

 

Bitte helfen Sie mit, unser Trinkwasser zu schützen! Jeder von uns kann seinen Beitrag leisten, damit Trinkwasser bester Qualität uns und auch künftigen Generationen in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

      

Ablagerung von Müll

Wenn Sie im Wasserschutzgebiet unterwegs sind, denken Sie daran, dass das Ablagern von Müll, insbesondere von Altöl, Batterien, Farben und anderen wassergefährdenden Stoffen, langfristige Folgen für das Grundwasser haben kann. In unmittelbarer Nähe der Brunnen ist unter anderem das Abstellen von Fahrzeugen oder das Ausführen von Hunden ohne Leine untersagt.

     

Landwirtschaft

Die landwirtschaftliche Nutzung in Wasserschutzgebieten ist besonders geregelt, da die Ausbringung von Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln langfristige Spuren im Grundwasser hinterlassen kann.

In Deutschland wird die Nutzung von Düngemitteln und sonstigen Hilfsstoffen auf landwirtschaftlichen Flächen durch das Düngegesetz und die Düngeverordnung geregelt. Zusätzlich gilt in den Wasserschutzgebieten Baden-Württembergs die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung sowie die jeweilige Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet. Diese Rechtsnormen regeln unter anderem die Termine und Orte des Ausbringverbotes für Düngemittel.

Termine des Ausbringverbots für Gülle

  • Ackerland: von 1. November bis 31. Januar

  • Grünland: von 15. November bis 31. Januar

Orte des Ausbringverbotes für Gülle (ganzjährig)

  • Schutzzone I und II
  • durchgängig gefrorene/schneebedeckte Flächen (durchgängige 5cm-Schicht)

  • wassergesättigte/überschwemmte Flächen

Missstände sind unverzüglich an die zuständige Untere Wasserbehörde und das zuständige Amt für Landwirtschaft zu melden. Beide Behörden sind beim Landratsamt angesiedelt. Für die Wasserschutzgebiete der Landeswasserversorgung sind dies:

Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Landwirtschaft, Telefon 0731 185-3091, Fachdienst Umweltschutz, Telefon 0731 185-1558
Heidenheim, Fachdienst Landwirtschaft, Telefon 07321 321-1344, Fachdienst Umwelt, Telefon 07321 321-1321
Ostalbkreis, Fachdienst Landwirtschaft, Telefon 07961 9059-3651, Fachdienst Umwelt, Telefon 07361 503-1381

 

Unterstützung der AWBR- und IAWR-Aktivitäten

Aufruf zur Wertschätzung und Reinhaltung unseres Wassers und Appell zur Anpassung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) an den European Green Deal. Empfehlung zur Unterzeichnung der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“
Pressemitteilung (nicht barrierefrei)

 

Industrie und Gewerbe

Mit einem Risiko für das Grundwasser verbunden sind auch Industrie- und Gewerbeanlagen. Zuständig für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften ist die Gewerbeaufsicht.

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