Wasserschutzgebiete – der Schlüssel zum Erfolg

Zum Schutz der Grundwasservorkommen werden die Einzugsgebiete der Fassungsanlagen als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Dabei werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt. Die weitere Schutzzone soll das gesamte Einzugsgebiet der Trinkwasserbrunnen erfassen. Vom Rand der engeren Schutzzone soll die Fließzeit zu den Brunnen mindestens 50 Tage betragen. Der Fassungsbereich begrenzt das direkte Umfeld der Gewinnungsanlagen.

Für die einzelnen Schutzzonenbereiche gelten unterschiedliche rechtliche Auflagen hinsichtlich der baulichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Nutzung. Während in der weiteren Wasserschutzzone die meisten Nutzungen mit gewissen Einschränkungen möglich sind, ist in der engeren Schutzzone beispielsweise eine Bebauung nicht gestattet. Die landwirtschaftliche Bodennutzung ist hier nur mit strengen

Auflagen erlaubt. In der Regel ist jegliche Nutzung des Fassungsbereiches ausgeschlossen. Zur Kontrolle der verschiedenen Auflagen werden die Wasserschutzgebiete regelmäßig überwacht.

Aufgrund der besonderen geologischen Verhältnisse im Gebiet der Schwäbischen Alb, des stark verkarsteten Untergrundes und der daraus resultierenden zeit- und bereichsweise sehr hohen Fließgeschwindigkeiten, sind weite Bereiche der Hochfläche der Schwäbischen Alb als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Die Schutzgebiete für die Gewinnungsanlagen der Landeswasserversorgung, die Wasserwerke bei Langenau, bei Dischingen und bei Burgberg, gehören mit einer Gesamtfläche von rund 800 Quadratkilometern zu den größten zusammenhängenden Wasserschutzgebieten in der Bundesrepublik Deutschland.

Unerwünschte Stoffe in den Wasservorkommen

Bitte helfen Sie mit, unser Trinkwasser zu schützen! Jeder von uns kann seinen Beitrag leisten, damit Trinkwasser bester Qualität uns und auch künftigen Generationen in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

Dazu gehört zum Beispiel, achtsam mit der Umwelt umzugehen und keinen Müll in der Natur zu hinterlassen. Für die Landwirtschaft gelten in Wasserschutzgebieten spezielle Auflagen.

Hinweise zum Grundwasserschutz

Ihr Ansprechpartner

Rainer Scheck
Wasserwirtschaft
Telefon 0711 2175-1311
E-Mail scheck.r@remove-this.lw-online.de

Nitrat

Zu viel Nitrat schadet der Umwelt.

Mehr zum Thema und zu den aktuellen Nitratmesswerten finden Sie hier.

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Organische Spurenstoffe

Medikamente, Pflanzenschutzmittel und Lösungsmittel – geringste Spuren dieser Stoffe und ihrer Abbauprodukte finden sich heute bereits in vielen Wasservorkommen.

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Weiterführende Informationen zum Thema

Europäisches Grundwassermemorandum veröffentlicht
"Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR)" formuliert zentrale Forderungen zum Schutz des Grundwassers (Presseinformation der AWBR vom 24. März 2022)

Wasseranalytik und Data Science - Eine Cloud für sauberes Wasser
Ein Interview der Zeitschrift "Laborpraxis" vom 24. März 2022 mit Prof. Dr. Martin Elser (TU München) und Dr. Rudi Winzenbacher (LW) 
 

Grundwasserschutz durch Öko-Landbau

Im Rahmen eines Umstellungswettbewerbes zum Schutz des Grundwassers fördert die Landeswasserversorgung gemeinsam mit weiteren Partnern den Umstieg auf organisch-biologische Bewirtschaftung in der Region Ulmer und Heidenheimer Alb. Mit dem Gemeinschaftsprojekt soll ein wichtiger und gesellschaftlich spürbarer Beitrag zum Schutz der Natur, insbesondere aber auch des Grundwassers auf der Schwäbischen Alb geleistet werden. Der Förderpreis ist im Zeitraum 2022 bis 2024 mit insgesamt 40.000 Euro jährlich dotiert.

Wir freuen uns, dass wir mit Paul Wittlinger aus Beimerstetten einen Familienbetrieb unterstützen können, dem das ökologische Gleichgewicht am Herzen liegt. Nähere Informationen finden Sie hier: Südwestpresse vom 21.07.2023 (nicht barrierefrei).

Sie bewirtschaften selbst einen Bauernhof und sind dabei, auf Öko-Landbau umzusteigen? 
Flyer Umstellungswettbewerb (nicht barrierefrei)