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Organische Spurenstoffe

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Organische Spurenstoffe

Wer hat nicht schon einmal ein Pflanzenschutzmittel für seine Zimmer- oder Gartenpflanzen verwendet, das Waschbecken oder den Boden mit einem Haushaltsmittel gereinigt und nicht mehr benötigte Medikamente in der Toilette entsorgt? Wer kann schon auf Arzneimittel ganz verzichten oder sich Annehmlichkeiten, wie Kosmetika, Deodorants oder Parfums, entziehen? All diese Produkte und Stoffe können früher oder später in den Kreislauf der Natur gelangen - in Bäche, Flüsse, Seen oder in das Grundwasser. Wird daraus Trinkwasser gewonnen, so lassen sich heute bereits vielerorts Stoffspuren in geringer Konzentration nachweisen - ein unerwünschter Effekt, der nur dann zu vermeiden ist, wenn der Konsum reduziert und verantwortungsbewusster damit umgegangen wird. Klar ist: der Umwelt- und Gewässerschutz dient unmittelbar dem Trinkwasserschutz. Je größer der Aufwand zur Aufbereitung wird, desto teurer wird das Trinkwasser. Mögliche negative Auswirkungen von Spurenstoffen in der Natur und in den Gewässern auf die Artenvielfalt sind ebenfalls zu bedenken.

Über die gesetzlichen Verpflichtungen  der Trinkwasserverordnung hinausgehend untersucht die Landeswasserversorgung bereits seit vielen Jahren in ihrem Labor auch das Vorkommen organischer Spurenstoffe in den für die Trinkwasserversorgung genutzten Gewässern. Dazu zählen unter anderem Industrie- und Haushaltschemikalien, Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel und hormonell wirksame Substanzen. Das Ziel ist es, Kenntnisse zu den in den Wässern enthaltenen, jedoch unerwünschten Substanzen zu erhalten. Aufbauend auf diesem Wissen werden die im Wasserwerk Langenau und im Egauwasserwerk vorhandenen Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung so betrieben, dass das Trinkwasser zu jeder Zeit bedenkenlos getrunken und verwendet werden kann.

Jeder von uns kann durch einen bewussten Umgang dazu beitragen, dass weniger Chemikalien in den Wasserkreislauf gelangen. Zwei kurze Videos zeigen, wie das konkret aussehen kann:

Sauberes Trinkwasser – was kann ich dafür tun? 

Medikamente richtig entsorgen

Ausführliche Praxis-Tipps zum Gewässerschutz sind hier erhältlich:

https://www.iva.de/publikationen/praxis-tipps-gewaesserschutz

Pestizide

Der Landeswasserversorgung ist daran gelegen, die von ihr genutzten Wasservorkommen zur Trinkwassergewinnung vor übermäßigem Pestizideinsatz zu schützen. Besonders die landwirtschaftliche Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln stellt Wasserversorger vor große Herausforderungen. Sie engagiert sich daher auf vielfältige Weise für mehr Transparenz bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in ihren Trinkwassereinzugsgebieten.

Rohwasserdatenbank Wasserversorgung Pflanzenschutzmittel (RWDB PSM)

In der Datenbank werden Informationen von Wasserversorgern zum Vorkommen von Pflanzenschutzmitteln und deren Metaboliten in den jeweiligen Rohwasservorkommen gesammelt. Daraus ergibt sich eine Übersicht über den qualitativen Zustand der betrachteten Rohwässer hinsichtlich der erfassten Parameter. Kommt es zu Auffälligkeiten, können gezielt Maßnahmen zur regionalen Verbesserung in die Wege geleitet werden.

Verantwortlich für den Betrieb der Rohwasserdatenbank und die Auswertung der Daten ist ein Beirat, der sich aus Vertretern der Wasserwirtschaft (BDEW, DVGW, Wasserversorgungsunternehmen) und der Pflanzenschutzmittelhersteller zusammensetzt. Ihm obliegt die Verabschiedung der jeweiligen Schutzkonzepte, die von den betroffenen Wasserversorgern, den Pflanzenschutzmittelherstellern und der Landwirtschaft entwickelt und umgesetzt werden.

Broschüre "Pflanzenschutzmittel kompakt" (nicht barrierefrei)

Link zur Rohwasserdatenbank

Freier Zugang zu Umweltinformationen

Im Mai 2021 hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim geurteilt, dass innerhalb der EU grundsätzlich das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen besteht. Dies gilt auch für die Herausgabe von Daten zum Spritzmittelgebrauch in der Landwirtschaft. Damit werden die Interessen der Bürger*innen zum Schutz ihrer Trinkwasserversorgung deutlich gestärkt.

Vorausgegangen waren Klagen der Landeswasserversorgung und des NABU Baden-Württemberg gegen das Land Baden-Württemberg. Im Zuge des ergangenen Urteils müssen die Landwirte in den 800 Quadratkilometer großen Wasserschutzgebieten der Landeswasserversorgung im Alb-Donau-Kreis und in den Landkreisen Heidenheim und Aalen zukünftig Angaben zu den auf den Wiesen und Feldern ausgebrachten Spritzmitteln machen und diese über die Landesbehörden dem Wasserversorgungsunternehmen zur Verfügung stellen.

Damit haben nun auch andere Wasserversorgungsunternehmen in ganz Deutschland die Möglichkeit, die entsprechenden Daten vom Land einzufordern, um eventuelle Spritzmitteleinträge in das Grundwasser rascher erkennen und bei Bedarf die notwendigen Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Trinkwasserschutz wird deutlich gestärkt

Glyphosat & mehr

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat darf gemäß der "Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" vom 08. September 2021 in Wasserschutzgebieten nicht mehr zur Anwendung kommen. Das Verbot gilt auch für den Privatbereich. Details zur Einschränkung des Einsatzes von Glyphosat können in der "Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" nachgelesen werden.

Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

LW-Positionspapier zu Glyphosat (barrierefrei)

Verbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten

 

Das Spezialherbizid DUAL GOLD® sollte nicht in grundwassersensiblen Gebieten ausgebracht werden. Über karstgründige Böden, wie sie im württembergischen Donauried zu finden sind, können Pflanzenschutzmittel besonders schnell ins Grundwasser gelangen.

Produktinfo zum Herbizid DUAL GOLD® (nicht barrierefrei)

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