Wir möchten Ihnen mitteilen, dass das LW-Trinkwasser bereits seit dem Jahr 2010 auf PFAS, also auf per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, untersucht wird. In rund 15 Prozent der durchgeführten Einzelanalysen wurden PFAS in wenigen Nanogramm, das heißt Milliardstel Gramm, je Liter nachgewiesen, sowohl in den Grundwasservorkommen als auch im Donauwasser. Die Möglichkeiten zur Entfernung von PFAS durch die bei der Donauwasseraufbereitung eingesetzten Verfahren „Ozonung“ und „Aktivkohlefiltration“ und die „Aktivkohlefiltration“ bei der Grundwasseraufbereitung sind beschränkt.
Das LW-Trinkwasser weist in einzelnen Analysen eine maximale Konzentration von 4 Nanogramm je Liter auf. Damit liegen die Werte weit unter den Grenzwerten der novellierten Trinkwasserverordnung von 20 Nanogramm je Liter als Summe von vier Einzelparametern (PFAS-4) bzw. 100 Nanogramm je Liter als Summe von 20 Einzelparametern (PFAS-20). Die genannten Grenzwerte werden voraussichtlich zur Jahresmitte 2023 in die novellierte Trinkwasserverordnung aufgenommen und treten nach einer Übergangsfrist ab Januar 2026 (PFAS-20) bzw. Januar 2028 (PFAS-4) in Kraft. Das LW-Trinkwasser erfüllt in seiner Qualität alle strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Es kann weiterhin bedenkenlos getrunken und verwendet werden.