Die aktuellen Medienberichte zu Urankonzentrationen im Grund- und Trinkwasser veranlassen uns, über die Situation bezüglich des Trinkwassers der Landeswasserversorgung zu informieren. Aufgrund der Toxizität des Schwermetalls Uran gilt für die deutschen Wasserversorgungsunternehmen derzeit ein Richtwert von 10 Mikrogramm je Liter. Im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung wird bereits diskutiert, diesen Richtwert zukünftig auch als verbindlichen Grenzwert einzuführen. Die geringe Radioaktivität von Uran spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Das Betriebslabor der Landeswasserversorgung misst bereits seit längerer Zeit die Urangehalte in den genutzten Wasserressourcen und im abgegebenen Trinkwasser. Die Messwerte des Trinkwassers liegen im Bereich der Nachweisgrenze von 0,5 Mikrogramm je Liter, maximal jedoch bei 0,8 Mikrogramm je Liter, also deutlich unter dem Richtwert von 10 Mikrogramm je Liter. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignete Mineralwässer dürfen entsprechend einer verbindlichen Festlegung Urangehalte von maximal 2 Mikrogramm je Liter aufweisen.
Bei Bedarf stehen wir Ihnen für weitergehende Informationen gerne zur Verfügung.